AMFG SUPPORT AGREEMENT - ITAR V1

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ITAR-Vereinbarung Version 1

1. Definitionen

1.1. „Support“ bezeichnet die Dienstleistungen, die das Unternehmen dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung erbringt.

1.2. „Sensible Daten“ bezeichnet alle Daten, die den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) oder anderen geltenden Datenschutzgesetzen, -vorschriften oder -richtlinien unterliegen.

1.3. „Onboarding“ bezeichnet den Prozess, in dessen Rahmen das Unternehmen dem Kunden Dienstleistungen zur Einführung in die AMFG-Software und zur Unterstützung bei der Konfiguration und Einführung der Software erbringt.

2. Support-Dienstleistungen

2.1. Das Unternehmen erbringt dem Kunden Support gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

3. Bestätigungen und Verantwortlichkeiten des Kunden

3.1. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass die Support-Ressourcen des Unternehmens, einschließlich aller an der Bereitstellung des Supports beteiligten Mitarbeiter, möglicherweise keine US-Bürger sind und von Standorten außerhalb der Vereinigten Staaten aus arbeiten.

3.2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass im Rahmen des bereitgestellten Supports keine sensiblen Daten an das Unternehmen weitergegeben werden.

3.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle an das Unternehmen weitergegebenen Daten allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ITAR.

3.4. Während des Onboarding-Prozesses darf der Kunde keine ITAR-sensiblen Daten in seine Anwendung hochladen oder dort speichern oder solche Daten an Vertreter von AMFG weitergeben, einschließlich des AMFG-Onboarding-Beraters oder der AMFG-Supportmitarbeiter. Der Kunde erkennt an, dass der AMFG-Onboarding-Berater oder die AMFG-Supportmitarbeiter, mit denen er während des Onboardings interagiert, möglicherweise keine US-Bürger sind. Der Onboarding-Prozess beginnt erst, wenn der Kunde das AMFG-Bestellformular oder den AMFG-Rahmenvertrag, je nach Anwendbarkeit, und diese Vereinbarung unterzeichnet und zurückgesandt hat. Der Kunde darf die Anwendung erst dann mit Produktionsdaten, die sensible Daten enthalten können, nutzen, wenn der Onboarding-Prozess abgeschlossen ist und der Kunde eine schriftliche Mitteilung seines AMFG-Onboarding-Beraters erhalten hat, in der der Abschluss bestätigt wird.

3.5. Vor der Nutzung der Anwendung mit sensiblen Daten liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle AMFG-Support-Konten in seiner Anwendung, die möglicherweise während des Onboardings verwendet wurden, entfernt wurden und alle Passwörter für Benutzerkonten in der Anwendung vom Kunden selbst zurückgesetzt wurden. Die Anweisungen zur Durchführung dieses Vorgangs werden vom AMFG-Onboarding-Berater vor der Inbetriebnahme und während des Onboarding-Prozesses mitgeteilt, aber der Kunde muss sicherstellen, dass dieser Vorgang abgeschlossen ist, bevor er die Anwendung für die Verarbeitung oder Speicherung sensibler Daten nutzt.

4. Entschädigung

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen, seine Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der in Abschnitt 3 dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen ergeben.

5. Vertraulichkeit

5.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen erhalten, vertraulich zu behandeln.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien nach schriftlicher Mitteilung gültig.

7. Anwendbares Recht

7.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware und ist entsprechend auszulegen.

8. Vorrangige Vereinbarungen

8.1. Diese Vereinbarung hat keinen Vorrang vor den Bestimmungen anderer Vereinbarungen oder Verträge, die zuvor zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbart wurden und die in vollem Umfang in Kraft bleiben, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang, jedoch nur in dem Umfang, der zur Beilegung dieses Widerspruchs erforderlich ist.

Inhaltsverzeichnis

1. Definitionen

2. Support-Dienstleistungen

3. Bestätigungen und Verantwortlichkeiten des Kunden

4. Entschädigung

5. Vertraulichkeit

6. Laufzeit und Kündigung

7. Geltendes Recht

8. Vorrangige Vereinbarungen

Diese Vereinbarung kann nur schriftlich und mit Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters jeder Partei geändert werden. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, und der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung einer Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer späteren Verletzung oder einer anderen Bestimmung.