POC/TRIAL LICENSE AGREEMENT

Das Unternehmen besitzt und betreibt AMFG (die „gehosteten Dienste“), die die Datenverarbeitung, die Bearbeitung von Anfragen und das Auftragsmanagement für additive Fertigungsdienstleistungen erleichtern.  Die Hosted Services umfassen eine Softwareplattform, die Kunden als Dienstleistung über das Internet zur Verfügung gestellt wird („Software as a Service“ oder „SaaS“) und ein automatisiertes Workflow-Programm umfasst, das Daten (auf gemeinsamer oder dedizierter Basis) hostet und konfiguriert, um den Fertigungsprozess zu optimieren, und das gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.

1. Umfang der Lizenz und zugehörige Bedingungen

  • Das Unternehmen stellt dem Kunden die gehosteten Dienste zum Zwecke der Bewertung für einen Zeitraum von bis zu n Wochen ab dem Datum des Inkrafttretens („Bewertungszeitraum“) zur Verfügung.
  • Das Unternehmen gewährt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht ohne das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen, damit die autorisierten Mitarbeiter des Kunden die gehosteten Dienste während des Bewertungszeitraums ausschließlich zum Zweck der internen Bewertung der Eignung der gehosteten Dienste für die internen Geschäftsabläufe des Kunden nutzen können.
  • Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der gehosteten Dienste zu verhindern, und benachrichtigt das Unternehmen unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder jeden unbefugten Zugriff auf den gehosteten Dienst oder ein damit verbundenes Benutzerkonto oder Passwort.
  • Der Kunde ist für alle Handlungen und Unterlassungen jedes einzelnen Benutzers verantwortlich, den er zur Nutzung der gehosteten Dienste autorisiert hat.
  • Während des Evaluierungszeitraums darf der Kunde die gehosteten Dienste nicht in einer Weise nutzen und muss dafür sorgen, dass seine autorisierten Benutzer die gehosteten Dienste nicht in einer Weise nutzen, die zu einer Beschädigung der gehosteten Dienste oder zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der gehosteten Dienste führt oder führen könnte.
  • Während des Evaluierungszeitraums darf der Kunde die gehosteten Dienste nicht zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen für Dritte oder zum Zweck der kommerziellen Herstellung oder Produktion von Produkten nutzen.

2. Verfügbarkeit

2.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die gehosteten Dienste während des Evaluierungszeitraums verfügbar sind und ohne Unterbrechungen funktionieren.

3. Kundendaten

3.1 Der Kunde gewährt dem Unternehmen eine nicht-exklusive Lizenz zum Kopieren, Reproduzieren, Speichern, Verteilen, Veröffentlichen, Exportieren, Anpassen, Bearbeiten und Übersetzen von Daten des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konstruktions- und Designdateien (die „Kundendaten“), soweit dies für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens und die Ausübung der Rechte des Unternehmens gemäß dieser Vereinbarung angemessen erforderlich ist.

3.2 Das Unternehmen garantiert dem Kunden, dass die Daten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden oder die Kunden des Kunden verwendet werden. Alle Daten werden nach den Vorgaben des Kunden nach dessen alleinigem Ermessen zurückgegeben oder gelöscht.

3.3 Der Kunde garantiert dem Unternehmen, dass die Nutzung der Kundendaten durch das Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung nicht:

3.3.1 gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften verstößt; oder

3.3.2 die geistigen Eigentumsrechte oder andere gesetzliche Rechte einer Person verletzt.

In jedem Fall, in jeder Gerichtsbarkeit und nach jedem anwendbaren Recht, und der Kunde stellt das Unternehmen von allen Kosten, Ansprüchen, Schäden oder Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) frei, die dem Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen diese Klausel 3 auferlegt werden oder entstehen.

4. Datenschutz

4.1. Der Kunde garantiert dem Unternehmen, dass er das gesetzliche Recht hat, alle personenbezogenen Daten in Bezug auf Nutzer („Nutzer”) der gehosteten Dienste („personenbezogene Daten”) offenzulegen, die er dem Unternehmen tatsächlich im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung offenlegt, und dass die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch das Unternehmen zum Zwecke der Bereitstellung der gehosteten Dienste gemäß dieser Vereinbarung nicht gegen geltende Datenschutzgesetze (einschließlich des Data Protection Act 1998).

4.2. Soweit das Unternehmen vom Kunden offengelegte personenbezogene Daten verarbeitet, garantiert das Unternehmen, dass es diese personenbezogenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht außerhalb des EWR überträgt oder deren Übertragung außerhalb des EWR gestattet, und der Kunde stimmt der Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des EWR an die auf der Website des Unternehmens aufgeführten Drittanbieter des Unternehmens zu.

5. Gewährleistungen

5.1. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Gewährleistungen sind alle Gewährleistungen, soweit gesetzlich zulässig, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

6. Kündigung

6.1. Das Unternehmen kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde gegen eine Bestimmung oder Bedingung verstößt.

7. Gebühren

7.1. Die Gebühren für den Proof of Concept sind vom Kunden gemäß den Vertragsbedingungen zu zahlen. Die Gebühren sind zum Vertragsbeginn/bei Erhalt der Rechnung durch den Kunden fällig.

(Anhang I)

Alle zusätzlichen Projektanforderungen, die über den ursprünglichen Umfang des Angebotsdokuments (Anhang I) hinausgehen, werden von Fall zu Fall berechnet und in Rechnung gestellt.

8. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

8.1. Der Kunde erkennt an, dass komplexe Software niemals völlig frei von Sicherheitslücken ist, und das Unternehmen gibt keine Garantie oder Zusicherung, dass die gehosteten Dienste (einschließlich Upgrades) vollständig sicher sind oder dass sie frei von Viren, Würmern, Trojanern, Ransomware, Spyware, Adware und anderen bösartigen Softwareprogrammen sind.

8.2. Der Kunde erkennt an, dass die gehosteten Dienste und Upgrades so konzipiert sind, dass sie nur mit dieser Software und diesen Systemen kompatibel sind, und das Unternehmen übernimmt keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass sie mit anderer Software oder anderen Systemen kompatibel sind.

8.3. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung

8.3.1. beschränkt oder schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit aus;

8.3.2. beschränkt oder schließt die Haftung für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung aus;

8.3.3. beschränkt die Haftung in einer Weise, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist; oder

8.3.4. schließt die Haftung aus, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.

8.4. Die in dieser Klausel 8 und an anderer Stelle in dieser Vereinbarung dargelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse:

8.4.1. unterliegen Klausel 8.3; und

8.4.2. regeln alle Haftungsansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich Haftungsansprüchen aus Verträgen, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) und aus der Verletzung gesetzlicher Pflichten, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

8.5. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für entgangene Gewinne oder erwartete Einsparungen.

8.6. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für entgangene Einnahmen oder Erträge.

8.7. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für Nutzungs- oder Produktionsausfälle.

8.8. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für entgangene Geschäfte, Verträge oder Geschäftsmöglichkeiten.

8.9. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Datenbanken oder Software.

8.10. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für besondere, indirekte oder Folgeschäden.

8.11. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden für ein Ereignis oder eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen darf 50.000 £ nicht überschreiten.

9. Anwendbares Recht

9.1. Wenn der Kunde eine juristische Person mit Sitz oder Domizil in den Vereinigten Staaten, Mexiko oder Kanada ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Bundesstaates [Delaware] in den Vereinigten Staaten und ist entsprechend auszulegen. Alle Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Ansprüche zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung fallen in die Zuständigkeit der Gerichte von Delaware. In allen anderen Fällen unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen Englands und ist entsprechend auszulegen, und alle Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Ansprüche zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung fallen in die Zuständigkeit der Gerichte Englands.

10. Gerichtsbarkeit

10.1. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben. Alle zusätzlichen Projektanforderungen, die über den ursprünglichen Umfang des Angebotsdokuments (Anhang I) hinausgehen, werden von Fall zu Fall berechnet und in Rechnung gestellt.